Beratung
Europäische und nationale Gesetzgebungen haben den Denkmalpflegebehörden in den letzten Jahren wirkungsvolle Instrumente in die Hand gegeben, denkmalpflegerische Belange bereits im Vorfeld großer Baumaßnahmen anzumelden und zu vertreten. Wo es um archäologische Fundstellen in den Wasserstraßen, im Küstengebiet, und generell im überfluteten oder dauerfeuchten Mileu geht, fehlen den entsprechenden Einrichtungen allerdings oft das unterwasserarchäologisch geschulte Personal, die Expertise und Erfahrung, um konservatorische Interessen auch tatächlich durchzusetzen.
UWARC übernimmt in solchen Fällen Mandantschaften und vertritt die örtlichen Denkmalpflegebehörden oder internationale Partner gegenüber den mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen betrauten Planungsbüros und mit den für Genehmigungen zustaendigen Administrationen. Wir umreißen - ggf. in enger Abstimmung mit unseren Mandanten - den Umfang und die Methode notwendiger Untersuchungen, verhandeln den finanziellen Rahmen, und schlagen im Rahmen unserer Gutachten Rettungsmaßnahmen oder denkmalpflegerische Ausgleichsmaßnahmen vor.